Grundrechte - Kommentar
Die Grundrechte sind seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vor mehr als sieben Jahrzehnten für die gesamte Rechtsordnung immer bedeutsamer geworden. Vor allem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat sie in ihren subjektiv- und objektivrechtlichen Gehalten in einem Maße entfaltet, den der Verfassungsgeber nicht ahnen konnte, und die die Tätigkeit aller Staatsgewalten nachhaltig prägt. Diesem Bedeutungsgehalt der Grundrechte für Wissenschaft und Praxis ...